Münster - Wegen Verdacht des versuchten Mordes hatte die Staatsanwaltschaft Münster Haftbefehl gegen eine 17-Jährige Münsteranerin erlassen. In Anbetracht der Tatsache, dass es sich um eine Jugendliche handelt, die unter das Jugendstrafrecht fällt, wurde der Untersuchungshaftbefehl auf Antrag der Verteidigung unter engen Auflagen außer Vollzug gesetzt.
Wie die Polizei berichtet, hatten vier junge Frauen im Alter von 14, 17 und 19 Jahren den Feuermelder in einem Hochhaus an der Brüningheide am 26. Juni um 1.34 Uhr ausgelöst. Als die Feuerwehr Münster mit mehreren Fahrzeugen anrückte, um den vermeintlichen Brand zu bekämpfen, wurden sie von der 8. Etage von den Mädchen mit einem Feuerlöscher besprüht.
Obwohl die Gruppe wusste, dass sich die anrückenden Feuerwehrleute unterhalb des Balkons befanden, warf die 17-Jährige den entleerten Feuerlöscher über die Brüstung des 8. Stockwerks. Der Feuerlöscher schlug etwa zwei bis drei Meter neben einem Feuerwehrmann auf das Pflaster. Wie durch ein Wunder wurde niemand verletzt. Nun nahm dieselbe 17-Jährige einen weiteren, nicht entleerten Feuerlöscher und warf ihn ebenfalls über die Brüstung.
Am Folgetag drückten die vier Mädchen gegen 1.40 Uhr erneut den Feuermelder. Wieder rückten die Feuerwehrleute in dem Glauben an, Menschen in einer Notlage helfen zu müssen. Als sie eintrafen, wurden sie mit mehreren Gegenständen beworfen. Das 14-jährige Mädchen entleerte einen Feuerlöscher und warf diesen dann über die Brüstung.
"Beamte des für Kapitaldelikte zuständigen Kommissariats des Polizeipräsidiums Münster nahmen die Ermittlungen auf," so Staatsanwalt Martin Botzenhardt. "Der Verdacht richtete sich schnell gegen die vierköpfige Gruppe", so Botzenhardt weiter.
Im Laufe der Ermittlungen stellte sich heraus, dass die 17-Jährige bereits am 22. Juni gemeinsam mit der 19-Jährigen zwei leere Einkaufwagen vom Treppenhausbalkon geworfen hatte. Die Ermittlungen nach einer Person, die sich zu diesem Zeitpunkt vor dem Haus befunden haben soll, dauern an.
"Als Motiv hat die 17-Jährige angegeben, dass sie Langeweile gehabt habe und auch die Feuerwehr ärgern wollte", so Kriminalhauptkommissar Dirk Bommert.
"Wäre einer der Feuerwehrleute von einem Feuerlöscher getroffen worden, wäre dies bei der Höhe und dem Gewicht des Löschers mit hoher Wahrscheinlichkeit tödlich gewesen. Ich habe daher heute beim zuständigen Haftrichter einen Antrag auf Erlass eines Untersuchungshaftbefehls wegen des Verdachts des versuchten Mordes gegen die 17-Jährige beantragt", so Botzenhardt.