Großveranstaltungen: Gefährliches Gedränge?


Mitunter wird es auch in Münster bedenklich eng - beim Weihnachtsmarkt beispielsweise (Bild) oder auf dem Send.Foto:
Mitunter wird es auch in Münster bedenklich eng - beim Weihnachtsmarkt beispielsweise (Bild) oder auf dem Send.Foto:
(Oliver Werner)


Münster - Ob der neue Erlass des Innenministers für die Genehmigung von Großveranstaltungen der Stadt Münster neue Verfahren abverlangt, mag Dr. Wolf Heinrichs noch nicht entscheiden: „Wenn wir den Erlass erhalten und gelesen haben, werden wir entscheiden, ob wir an unserer Organisation was ändern müssen.“ Er sei aber überzeugt, so der für Personal, Organisation und Recht zuständige Dezernent, dass die Stadt Münster in dieser Hinsicht schon jetzt „sehr gut aufgestellt“ sei. Innenminister Ralf Jäger hatte am Dienstag als Reaktion auf die Loveparade-Tragödie neue Auflagen für die Kommunen angekündigt (WN, 18.8.).

In Münster, so Heinrichs, existiere schon seit Jahren eine „technische Arbeitsgruppe“, die bei allen Großveranstaltungen tätig werde. Ihr gehörten die Polizei, die Feuerwehr, das städtische Ordnungsamt sowie gegebenenfalls auch das Tiefbauamt und der Bauordnungsamt an. Und seit Langem schon fordere die Stadt von allen Groß-Veranstaltern ein Sicherheitskonzept: „Darauf wird besonderer Wert gelegt.“


Natürlich habe man in Münster nicht die „supergefährlichen Riesenveranstaltungen“, so Heinrichs, aber es gebe doch etliche Events, die sorgfältiger Vorbereitung und Begleitung bedürften - etwa das Eurocityfest, das Hafenfest, das Kreuzviertelfest oder das Hammer-Straßen-Fest. Und dass auch die Konzepte für diese regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen immer wieder überprüft werden, habe sich erst beim letzten Kreuzviertelfest gezeigt, als der Kinderflohmarkt verlegt werden musste.

Für den Send gebe es ein abgestimmtes Sicherheitskonzept, das in seinen Grundzügen seit Jahren Bestand habe. Heinrichs: „Da sind beispielsweise in bestimmten Abständen immer wieder Wege eingeplant, auf denen man heraus kann.“ Und was den Weihnachtsmarkt angehe, der ja in einem „sehr engen Bereich“ stattfinde, werde man sicher noch einmal „genauer hinschauen“.

Dass sich aus dem Erlass neue Aspekte für die Genehmigung von Veranstaltungen etwa in den Osmo-Hallen ergeben, glaubt Dirk Lohaus, Leiter des städtischen Bauordnungsamtes, nicht. Man habe hier auch bisher schon hohe Sicherheitsmaßstäbe angelegt.

Allerdings sei es dabei stets um Einzelgenehmigungen gegangen, so Lohaus. Eine dauerhafte Nutzung - wie sie unlängst im Zusammenhang mit dem Wiedertäufer-Musical im Gespräch war - erfordere eine ganz andere Betrachtungsweise. Denn dann müsse die Osmo-Halle - genau wie etwa die Halle Münsterland, das Stadttheater oder das Jovel - nach den Vorgaben der Versammlungsstättenverordnung hergerichtet werden: „Das würde sicher eine nachhaltige Investion bedeuten.“

VON WOLFGANG SCHEMANN, MÜNSTER


20 · 08 · 10



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