Münster - Auch Zahnärzte dürfen mittlerweile - in engen Grenzen - durchaus für sich werben. Doch die Anzeige einer münsterischen Praxis, die im Jahr 2007 erschien, bereitet der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe heftige Zahnschmerzen. In einer „Sommeraktion“ wurde dort Zahnersatz „zum Nulltarif“ und „made in Germany“ angeboten - sofern der Patient zusätzlich zur Regelleistung der Krankenkasse einen Erstattungsanspruch von 30 Prozent der Kosten wegen regelmäßiger Zahnkontrolle habe.
Einem Eilantrag der Zahnärztekammer, diese Anzeigen als berufswidrige Werbung für die Praxis zu untersagen, hatte das Verwaltungsgericht Münster im Februar 2008 nicht stattgegeben. Gestern verhandelte es nun die Klage, diesen Bescheid aufzuheben. Mit einer Entscheidung ist in einigen Wochen zu rechnen.