Tod eines Kleinkindes:
Schuldfrage ist nicht zu klären


(Symbolbild)
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Münster - Es gibt Fälle im Berufsleben eines Staatsanwalts, in denen Unzufriedenheit darüber aufkommt, dass das Recht manchmal so ist wie es ist. Für Oberstaatsanwalt Wolfgang Scheer gibt es jetzt wieder einen solchen Fall. Die Staatsanwaltschaft Münster hat in dieser Woche das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung und unterlassener Hilfeleistung im Fall eines durch eine Methadonvergiftung gestorbenen Kleinkindes eingestellt.

„Einstellen müssen“, präzisiert Schweer. Der Grund: Beide drogenabhängigen Eltern sind gleichermaßen verdächtig, dem Kind die Ersatzdroge Methadon verabreicht zu haben. Sowohl der 32-jährige Vater als auch die 34-jährige Mutter bestreiten die Tat und behaupten ebenfalls, sie könnten sich nicht vorstellen, der jeweils andere sei schuld am Tod des Kindes.


„Zweifel wirken sich zugunsten des Angeklagten aus“, erklärt Schweer. Die Schuldfrage sei nicht zu klären - und so bleibe die Tat ungesühnt: „So ist das Recht“.

Im Oktober war das elf Monate alte Mädchen der drogenabhängigen Eltern aus Hiltrup, die beide mit dem Ersatzstoff Methadon versorgt werden, in der Uniklinik gestorben. Die Ärzte schöpften Verdacht und setzten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in Gang. Erst Ende Februar ergaben die aufwendigen Untersuchungen, dass eine Methadonvergiftung die Todesursache war. Die Eltern wurden vom Jugendamt betreut. Dessen Leiterin Anna Pohl betont, die Eltern seien sehr kooperativ gewesen, es habe keine Anhaltspunkte gegeben, das Kind könnte gefährdet sein.

Für Oberstaatsanwalt Schweer ist das Ende des Verfahrens „bitter und unbefriedigend“. Fälle dieser Art sind selten, aber kommen immer wieder vor. Derselbe Rechtsgrundsatz, erläutert Schweer, gelte aktuell bei den verdächtigen eineiigen Zwillingsbrüdern, die kürzlich einen spektakulären Raubüberfall im Berliner Kaufhaus KaDeWe begangen haben sollen. Hier kann aufgrund der identischen DNA der Brüder nicht bewiesen werden, wer am Tatort seine Spuren hinterlassen hat. Obwohl so gut wie sicher ist, dass mindestens einer von ihnen beteiligt war, mussten beide Verdächtige wieder freigelassen werden.

VON KARIN VÖLKER, MÜNSTER


19 · 03 · 09



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