Münster - Es gibt Fälle im Berufsleben eines Staatsanwalts, in denen Unzufriedenheit darüber aufkommt, dass das Recht manchmal so ist wie es ist. Für Oberstaatsanwalt Wolfgang Scheer gibt es jetzt wieder einen solchen Fall. Die Staatsanwaltschaft Münster hat in dieser Woche das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung und unterlassener Hilfeleistung im Fall eines durch eine Methadonvergiftung gestorbenen Kleinkindes eingestellt.
„Einstellen müssen“, präzisiert Schweer. Der Grund: Beide drogenabhängigen Eltern sind gleichermaßen verdächtig, dem Kind die Ersatzdroge Methadon verabreicht zu haben. Sowohl der 32-jährige Vater als auch die 34-jährige Mutter bestreiten die Tat und behaupten ebenfalls, sie könnten sich nicht vorstellen, der jeweils andere sei schuld am Tod des Kindes.