Gerichtsbeschluss

Stadt durfte Wettbüros schließen


Das OVG in Münster hat privaten Wettanbietern einen Dämpfer erteilt. Foto:
Das OVG in Münster hat privaten Wettanbietern einen Dämpfer erteilt. Foto:
(Imago)


Münster - Als Ordnungsamtschef Martin Schulze-Werner am Mittwoch die Post vom Oberverwaltungsgericht in den Händen hielt, hätte seine Laune kaum besser sein können. Denn in zwei Eilverfahren bescheinigten die Richter der Stadt, bei der Schließung von zwei Wettbüros rechtmäßig vorgegangen zu sein. Im vergangenen Jahr hatte das Ordnungsamt den beiden Anbietern, die in Münster Sportwetten vermittelten, den Geschäftsbetrieb untersagt.

Nach dem Glücksspielstaatsvertrag der Länder sei die Veranstaltung von Sportwet­ten in NRW dem Land vorbehalten, entschied das Oberverwaltungsgericht. Zur Vermittlung an die staatliche Lotteriegesellschaft seien ausschließlich zugelassene Annahmestellen be­fugt. Dieses Staatsmonopol sei nach vorläufiger Einschätzung verfassungsgemäß.


„Manchmal muss man einfach hartnäckig sein“, freute sich Ordnungsamtschef Schulze-Werner über die Beschlüsse. Es sei völlig richtig gewesen, dass man in dieser Sache einen langen Atem gezeigt habe. Viele Kommunen in NRW hatten anders als Münster die Sportwettbüros geduldet. „Aber die Szene kann auch Begleitkriminalität anziehen“, warnte Schule-Werner.

VON DIRK ANGER, MÜNSTER


24 · 03 · 11



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