Münster - Als Ordnungsamtschef Martin Schulze-Werner am Mittwoch die Post vom Oberverwaltungsgericht in den Händen hielt, hätte seine Laune kaum besser sein können. Denn in zwei Eilverfahren bescheinigten die Richter der Stadt, bei der Schließung von zwei Wettbüros rechtmäßig vorgegangen zu sein. Im vergangenen Jahr hatte das Ordnungsamt den beiden Anbietern, die in Münster Sportwetten vermittelten, den Geschäftsbetrieb untersagt.
Nach dem Glücksspielstaatsvertrag der Länder sei die Veranstaltung von Sportwetten in NRW dem Land vorbehalten, entschied das Oberverwaltungsgericht. Zur Vermittlung an die staatliche Lotteriegesellschaft seien ausschließlich zugelassene Annahmestellen befugt. Dieses Staatsmonopol sei nach vorläufiger Einschätzung verfassungsgemäß.