Bleiberecht: Viele leben in Angst


Diese beiden Kinder haben im Kreis Warendorf gelebt und wurden - nach damaligem Recht und Gesetz - abgeschoben.
Diese beiden Kinder haben im Kreis Warendorf gelebt und wurden - nach damaligem Recht und Gesetz - abgeschoben.


Kreis Warendorf - Viele Flüchtlinge leben in Angst vor dem 31. Dezember. Dann läuft ihre Aufenthaltserlaubnis ab. Im Kreis Warendorf fallen 634 Menschen unter die Bleiberechtsregelung.

„270 dieser Personen haben bereits eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung“, teilt Kreissprecher Norbert Kampelmann auf Nachfrage mit. Ferner seien 138 Anträge bereits abgelehnt worden. „Im Moment beschäftigen uns die 107 Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe haben“, so Kampelmann. Das sind diejenigen, die von der Stichtag-Regelung am 31. Dezember betroffen sind. Sie müssen bis Jahresende viele Forderungen erfüllen: etwa dass sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten und genug Deutschkenntnisse besitzen.


Eine Verlängerung der Bleiberechtsregelung ist nach Ansicht vieler Politiker nötig. So hat die SPD-Kreistagsfraktion beantragt, der Kreistag solle eine entsprechende Resolution fassen. Auch die christlichen Kirchen und der Diözesancaritasverband Münster machen sich dafür stark.

Das 2007 beschlossene Bleiberecht sollte es langjährig in Deutschland lebenden Flüchtlingen ermöglichen, eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. „Wir haben damals schon davor gewarnt, dass die damit verbundenen Forderungen diesem Ziel entgegen stehen“, erklärte Caritasdirektor Heinz-Josef Kessmann. Weihbischof Dr. Josef Voss, in der Bischofskonferenz für Migrationsfragen verantwortlich, kritisierte, viele Ausländer hätten keine realistische Chance, eigenständig für den Lebensunterhalt zu sorgen. Das sei in der Wirtschaftskrise weniger denn je gegeben und gelinge kaum einem deutschen Facharbeiter mit mehreren Kindern - weit weniger Flüchtlingen, denen das Ausländerrecht über Jahre verwehrt habe, sich einen Job zu suchen.

Voss fragte, ob man Integration fordern könne und erst danach die Perspektive einräume, bleiben zu dürfen. Nach Ansicht des Weihbischofs ist „das Gelingen eines vernünftigen Bleiberechts entscheidend dafür, dass das gesamte Ausländerrecht gelingt.“ Diözesancaritasdirektor Kessmann forderte in einer Pressemitteilung, auch den Ausländerämtern müsse größerer Ermessensspielraum eingeräumt werden.

VON BEATE KOPMANN, WARENDORF


20 · 08 · 09



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