Zwei Everswinkeler müssen sich vor Amtsgericht verantworten

„Große Keilerei“ bleibt im Nebel


Die Fäuste flogen am Karnevalssonntag vor einem Jahr an der Festhalle. Der Tathergang ließ sich jetzt vor Gericht nicht mehr genau feststellen. Foto:
Die Fäuste flogen am Karnevalssonntag vor einem Jahr an der Festhalle. Der Tathergang ließ sich jetzt vor Gericht nicht mehr genau feststellen. Foto:
(Hildenbrand)


Everswinkel - Über drei Stunden wurde die Anklage gegen zwei 22-jährige Everswinkeler wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung vor dem Warendorfer Amtsgericht verhandelt. Dennoch konnte trotz zahlreicher Zeugen kein Licht in den wirklichen Tathergang gebracht werden, so dass das Verfahren am Ende eingestellt wurde.

Den Angeklagten war von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, am Abend des Karnevalssonntags 2011 gemeinsam einen 19-jährigen angehenden Physiotherapeuten aus Münster angegriffen und ihn mit Faustschlägen und Fußtritten dermaßen attackiert zu haben, dass der einen Zahn verlor. In der Verhandlung gaben beide Beschuldigten an, sich aufgrund eines hohen Alkoholisierungsgrades nicht mehr an die Tat zu erinnern. Beide erinnerten sich jedoch, dass es schon am Nachmittag eine verbale Auseinandersetzung mit jenem Münsteraner gegeben hatte. Der wiederum erinnerte sich nur daran, dass er vor der Festhalle am Abend „von der Seite einen rein bekommen habe“, dann zu Boden gegangen sei und mit Fußtritten in das Gesicht, den Bauch und die Rippen malträtiert wurde. Wer ihn da jedoch getreten hat, konnte er nicht mehr sagen.


Nach den Zeugenaussagen stand zumindest fest, dass mehrere Personen an der Schlägerei vor der Festhalle beteiligt gewesen waren. „Da haben viele mitgemischt. Es war eine große Keilerei“, sagte eine 17-jährige Schülerin im Zeugenstand aus. Wer jedoch wen attackiert und wie geschlagen oder getreten hatte, blieb im Dunkeln.

Für die Einstellung des Verfahrens hatten Gericht und Staatsanwaltschaft ihre Gründe. Gegen einen der Angeklagten läuft nämlich zurzeit ein weiteres Verfahren wegen Wohnungseinbruchdiebstahls. Außerdem steht er unter zwei laufenden Bewährungsstrafen wegen gemeinschaftlichen Raubes und Körperverletzung. Es ist zu erwarten, dass er im nächsten Verfahren keine Bewährungsstrafe mehr erhalten wird und die beiden laufenden Bewährungen widerrufen werden. Der zweite Angeklagte wurde bereits im Dezember zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten wegen Fahrens ohne Führerschein verurteilt. Da auch diese Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde, muss auch er mit einem Widerruf rechnen.



04 · 02 · 12





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