Marken-Streit ums „Kuckucks-Nest“


Man achte auf die Schreibweise: Das „Kuckucks-Nest“ (Hof Diekamp) trägt seinen namen nicht von ungefähr. Jetzt gab es einen MarkenstreitFoto:
Man achte auf die Schreibweise: Das „Kuckucks-Nest“ (Hof Diekamp) trägt seinen namen nicht von ungefähr. Jetzt gab es einen MarkenstreitFoto:
(Frank Klausmeyer)


Westerkappeln - „Zum Kuckuck“ werden Monique Diekamp und ihr Vater Heiner vielleicht geflucht haben, als ihnen Ende Mai das Schreiben einer Anwaltskanzlei aus Chemnitz auf den Tisch flatterte. Markenrechtsverletzung wurde ihnen darin vorgeworfen, Ansprüche auf Schadensersatz formuliert. Und das alles nur, weil das Bauerncafe´ Hof Diekamp auch als „Kuckucks-Nest“ firmiert.

Der Rechtsanwalt aus Sachsen forderte nicht nur eine Unterlassungserklärung von den Diekamps, sondern gleichzeitig, sämtliche in ihrem Besitz oder Eigentum befindlichen und angeblich widerrechtlich gekennzeichneten Gegenstände zu vernichten, die den Begriff „Kuckucksnest“ beinhalten. Das Wort sei aus dem Firmennamen zu streichen.Wichtiger Beweis: Jörgen Heinrich Diekamp wurde schon im Jahr 1800 „Kuckuck“ gerufen.




Für jeden Fall der Zuwiderhandlung drohte der Anwalt mit einer fälligen Vertragsstrafe von 5100 Euro. Doch da hatte der Jurist die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Heiner Diekamp nahm sich der Sache für seine Tochter und Geschäftsführerin des Hofcafés an und hat den Spieß umgeAusschnitt aus einer Flurnamenkarte für 1827: Die „Kukukswiese“ liegt nur einen Steinwurf vom Gehöft „Dieckamp“ entfernt.

dreht.

Doch erzählen wir die Geschichte von Anfang an: Um dem landwirtschaftlichen Betrieb an der Mettinger Straße die Zukunft zu sichern, eröffneten Diekamps 2005 den Gasthof. Heiner Diekamp, „Treiber“ wie der pensionierte Postbeamte seine Tätigkeit schmunzelnd beschreibt, ging ganz professionell an die neue Existenz heran und wusste, dass auch das Internet als Werbeplattform wichtig ist. Gleich gab er eine Homepage in Auftrag. Doch die Adresse „www.kuckucksnest.de“, wie er sie sich gedacht hatte, war nicht mehr zu bekommen. „Die Domain war vergeben“, erzählt der 63-Jährige. Stattdessen stoßen User jetzt über „www.hof-diekamp.de“ oder „www.kuckucks-nest-online.de“ auf die Startseite des beliebten Ausflugslokals.

Mit der getrennten Schreibweise von „Kuckuck“ und „Nest“ wähnte sich Diekamp auf der sicheren Seite. Doch vor ein paar Wochen gab es die böse Überraschung.

Die Kanzlei aus Chemnitz teilte mit, dass ihr Mandant als Mitinhaber und Geschäftsführer der Kohlpainter GmbH unter den Namen „Kuckucksnest“ nicht nur seit zahlreichen Jahren eine Erlebnisgaststätte in Chemnitz betreibt, sondern diesen unter der Register-Nummer 39908723 beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet und als Wort-Bild-Marke habe schützen lassen. Gleichfalls sei die Wortmarke „Kuckucksnest“ geschützt. Nur der Betreiber der Gaststätte in Chemnitz dürfe diese nutzen und Dritten die Verwendung untersagen.Aber Anwalt und Mandant zeigten sich gnädig. Sie boten Diekamp an, unter Zahlung einer Lizenzgebühr in Höhe von jährlich 500 Euro plus angefallene Rechtsanwaltskosten (Streitwert 25 000 Euro) den Namen „Kuckucksnest“ weiter nutzen zu dürfen.

„Das habe ich grundsätzlich abgelehnt“, erklärt Heiner Diekamp. Der Gastronom und Entertainer wollte aber auch nicht auf sein „Kuckucks-Nest“ verzichten. „Das wäre ein großer Schaden für uns gewesen.“ Allein die Homepage des Betriebes werde im Schnitt 180 Mal am Tag angeklickt. Zum zweimal wöchentlichen Tanztee „Ü 55“ reisen die Gäste teilweise von weit her an.


Wichtiger Beweis: Jörgen Heinrich Diekamp wurde schon im Jahr 1800 „Kuckuck“ gerufen.
Wichtiger Beweis: Jörgen Heinrich Diekamp wurde schon im Jahr 1800 „Kuckuck“ gerufen.


Und Heiner Diekamp fühlte sich in seiner Ehre verletzt, denn den „Kuckuck“ führt das Bauerncafé mit historischer Berechtigung im Schilde. Diekamp forschte nach. Dr. Guntter Böhlke, Archivar und Ahnenforscher beim Kultur- und Heimatverein, leistete freundliche Unterstützung. Die Gemeinde Westerkappeln gewährte ebenfalls Amtshilfe.

Das Ergebnis der Recherchen: Den „Kuckuck“ trug die Familie schon vor mehr als 200 Jahren mit sich herum. Diekamp zeigt ein Namensregister aus Mitte des 19. Jahrhunderts, in dem sein Vorfahr Hermann Heinrich Diekamp auch nach dem Singvogel genannt wird. Ebenso verhält es sich mit dem Eintrag seines Urahns Jörgen Heinrich Diekamp am 25. April 1800 in ein Flurkataster. Damit nicht genug: Im Flurnamenatlas der Gemeinde taucht für das Jahr 1827 - einen Steinwurf vom Hof Diekamp entfernt - die „Kukukswiese“ auf.


Ausschnitt aus einer Flurnamenkarte für 1827: Die „Kukukswiese“ liegt nur einen Steinwurf vom Gehöft „Dieckamp“ entfernt.
Ausschnitt aus einer Flurnamenkarte für 1827: Die „Kukukswiese“ liegt nur einen Steinwurf vom Gehöft „Dieckamp“ entfernt.


Bei diesem Wissen beließ Diekamp es nicht. „Ich bin mein eigener Anwalt“, erklärt er lachend. Er packte die Koffer und reiste für vier Tage nach München zum Deutschen Patentamt. An der Eintragung der Marke bestand kein Zweifel, wohl aber an der Zulässigkeit dieses Schutzes. Der 63-Jährige war erstaunt, „dass das gar nicht richtig geprüft wird“. Und er fand heraus, dass die Marke durchaus „kaputtzumachen ist, weil ich die älteren Rechte nachweisen kann.“ Der Begriff „Kuckuck“ sei so maßgeblich, dass der Anhang „Nest“ nicht mehr so schwer wiege.

Jetzt machte Heiner Diekamp Nägel mit Köpfen: Er rief den Anwalt in Chemnitz an. „Ich habe gesagt, wenn die mich in Ruhe lassen, lasse ich sie in Ruhe.“ Das wirkte. Ende Juni bekam der Westerkappelner kurz und bündig die Antwort, dass aufgrund der von Diekamp übersandten Nachweise die Angelegenheit für erledigt betrachtet wird. Die Akte werde zur Weglage gebracht. Und, so der Anwalt, „ich gehe davon aus, dass dies entsprechend auch Ihrerseits erfolgt.“

Diekamp lässt es dabei bewenden, obwohl er zwischenzeitlich darüber nachgedacht hat, die Wortmarke zu kaufen. In Deutschland firmieren noch weitere Lokale unter „Kuckucksnest“. Dass diese auch Post aus Chemnitz, „kalte Füße“ bekommen und gezahlt haben, will der Pensionär nicht ausschließen.

VON FRANK KLAUSMEYER, WESTERKAPPELN


23 · 07 · 10




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