NPD-Funktionäre müssen zahlen

Mussten sich verantworten (v.l.): Dennis Dormuth, Mathias Pohl und Markus Pohl.
Mussten sich verantworten (v.l.): Dennis Dormuth, Mathias Pohl und Markus Pohl.
(Foto: Koch)


Rheine. Zwei führende NPD-Funktionäre aus dem Kreis Steinfurt sind gestern am Amtsgericht Rheine zu einem Ordnungsgeld verurteilt worden, weil sie die Mai-Kundgebung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) am 1. Mai 2008 im Stadtparkrestaurant massiv gestört hatten. Als Zeugen hörte das Gericht Rheines Bürgermeisterin Angelika Kordfelder, den ehemaligen Ersten Bevollmächtigen der IG Metall in Rheine, Rolf Tschorn, und den ehemaligen Vorsitzenden des DGB im Münsterland, Bernhard Tenhofen.

Das Gericht ordnete die Hauptverhandlung an, weil die Zwillingsbrüder und NPD-Aktivisten Markus und Matthias Pohl sowie der NPD-Kreisvorsitzende aus Münster, Dennis Dormut, Beschwerde gegen ein Bußgeld in Höhe von 223,50 Euro eingelegt hatten. Das Bußgeld war angeordnet worden, weil die drei NPD-Aktivisten gegen das Versammlungsgesetz verstoßen hatten.


Nach drei Stunden sprach Richter Terhall gestern in dem Bußgeldverfahren sein Urteil: Gegen die Gebrüder Pohl, NPD-Funktionäre aus dem Kreis Steinfurt, wurde ein Ordnungsgeld von je 200 Euro verhängt. Die beiden hätten den Veranstaltungsraum „vorsätzlich nicht unverzüglich nach Ausschluss durch den Versammlungsleiter verlassen“, lautete die Urteilsbegründung. Das Bußgeldverfahren gegen Dennis Dormut wurde eingestellt. Ihm war nicht nachzuweisen, dass er damals den Saal bewusst verzögert verlassen hatte. Ein von den Gewerkschaftern erhobener Strafantrag war vom Oberlandesgericht Hamm verwiesen worden.

Mit einem Transparent „Wer hat uns verraten? Arbeiterverräter DGB und Sozialdemokraten!“ stürmten nach Aussage von Bürgermeisterin Kordfelder NPD-Parteifunktionäre am 1. Mai 2008 in den Versammlungssaal der Gewerkschafter.

Dabei brüllten die NPD-Funktionäre Parolen wie: „Arbeiterverräter DGB“. Erst nach mehrmaliger Aufforderung, den Saal zu verlassen, konnten Ordnungshüter die Versammlungsstörer aus dem Saal drängen. Dabei hatten sich jedoch weitere Mitglieder und Funktionäre der NPD unter die Gewerkschafter gemischt und störten die Rede der Bürgermeisterin. Einer von ihnen war Dennis Dormut, der erst nach einigem Zögern den Saal verließ. Er betonte gestern, dass es ihm auf Grund der Enge und „weil man ihn festgehalten habe“ nicht schneller möglich gewesen sei.

Richter Terhall verwies auf ein Video, das im Anschluss auf der Homepage der NPD veröffentlicht wurde. Dort hatte einer der Brüder die Demonstration der Nationaldemokraten gegen die Arbeiterverräter propagiert und ihre Handlungsweise als „kreativen Prozess von zwei Aktivisten“ bezeichnet, die nur mit „Einsatz von körperlicher Gewalt der roten Socken“ aus dem Saal entfernt werden konnten. Vor Gericht behaupteten die Brüder, sie hätten nur mit dem DGB diskutieren wollen. Vorherige Absprache habe es nicht gegeben. Dormut betonte, dass sie nur den Äußerungen des DGB gegen die Nazis widersprochen hätten.

Alle drei erklärten, dass ihnen der Ausschluss aus der Versammlung nicht verdeutlicht worden sei.

Die drei Zeugen sprachen von tumultartigen Szenen, die für viel Unruhe gesorgt hätten. Videoaufzeichnungen belegten, mit welcher Wortgewalt die NPD-Funktionäre ihre Parolen brüllten. In diesem Lärmpegel ging die Aufforderung des Versammlungsleiters unter und konnte nicht durch das Video belegt werden. Da jedoch alle drei Zeugen die mehrfachen Aufforderungen bestätigten, sah das Gericht sie als erwiesen an. „Ich kann nicht mein Grundrecht auf Meinungsfreiheit ausüben und gleichzeitig das Recht der Anderen beeinträchtigen,“ verdeutlichte Richter Terhall die Sichtweise des Gerichts.

VON MONIKA KOCH

19 · 11 · 09


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