Millionenklage gegen die Sparkasse Rheine


Mit Schadensersatzklagen im Zuge der Finanzkrise muss sich die Vorstandsetage der Stadtsparkasse Rheine jetzt auseinander setzen.
Mit Schadensersatzklagen im Zuge der Finanzkrise muss sich die Vorstandsetage der Stadtsparkasse Rheine jetzt auseinander setzen.
(Foto: Rapreger)


Rheine - Mit Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe muss sich in nächster Zeit die Sparkasse Rheine auseinandersetzen. Nach Informationen unserer Zeitung sind mehrere Klagen beim Landgericht Münster anhängig, bei denen es insgesamt um siebenstellige Beträge geht. Während die Kläger, Kunden der Sparkasse, schwere juristische Geschütze auffahren, bleibt der Vorstand der Stadtsparkasse gelassen. „Wir haben nicht gegen bestehende Gesetze verstoßen. Die Geschäfte sind sauber abgewickelt worden“, sagte gestern Vorstand Armin Tilly auf Anfrage.

Bei den Geschäften geht es um Index-Zertifikate und damit generierte „Kick-backs“ - das sind Rückerstattungen und Provisionen von Finanzdienstleistern, für die die Sparkasse Produkte verkauft hat. In den anhängigen Klagen spielen insbesondere Zertifikate von Landesbanken wie der WestLB eine große Rolle, mit denen die Anleger seit Herbst 2008 erhebliche Verluste erlitten haben.


Diese Zertifikate mit Namen wie zum Beispiel WestLB AG Bonus oder WestLB AG Klimawandel, die Anlegern aus Rheine empfohlen worden waren, verloren seit September vergangenen Jahres im Zuge der Finanzkrise bedeutend an Wert. Nicht verloren hat die Sparkasse, die zum Beispiel von der WestLB Provisionen in erheblicher Höhe für den Verkauf dieser Zertifikate als Ertrag aus Wertpapiergeschäften verbuchte.

Hier setzt Rechtsanwalt Graf aus Düsseldorf an, der eine Klage gegen die Stadtsparkasse vertritt: „Viele dieser Produkte sind ja nur entwickelt worden, um Banken und Sparkassen die Gelegenheit zu geben, möglichst viele Provisionen zu generieren. Das kann man auch als Fangprämie bezeichnen“.

Graf verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes, wonach verdeckte Rückvergütungen kein Kavaliersdelikt sind, sondern Parteiverrat und eine üble Art der Hintergehung. Wegen der nicht erfolgten Aufklärung über die in diesen Fällen geflossenen Rückvergütungen wirft er dem Sparkassenvorstand vorsätzliches Handeln vor. Das sehen die Betroffenen in der Sparkasse völlig anders, wie Armin Tilly gegenüber der MV betonte. „Der Kunde, der ja bislang überwiegend Buchverluste erlitten hat, wusste, dass den Geschäften zum Teil auch so genannte Kick-backs zugrunde liegen. Wir können die Gegenposition aufzeigen und lassen uns hier nicht erpressen. Wir haben eine klare juristische Grundlage für unsere Position“, so Tilly.

Auch den bestehenden Dokumentationspflichten sei die Sparkasse nachgekommen: „Wir haben diese Geschäfte sauber abgewickelt“.

Tilly bestätigte, dass gegen die Sparkasse vier Klagen anhängig sind. Einen Prozess habe man in erster Instanz beim Landgericht gewonnen. Den anderen Verfahren sehe man gelassen entgegen, zumal auch die Rechtsschutz-Versicherung der Sparkasse für den größten Prozess, bei dem es um einen siebenstelligen Betrag geht, korrektes Handeln und die Rückdeckung für den Prozess signalisiert habe.

Demnächst wird man sich also am Landgericht wiedersehen. Rechtsanwalt Graf gibt sich gegenüber unserer Zeitung absolut optimistisch: „Wir haben in diesem Jahr 60 einschlägige Verfahren geführt und davon 50 in erster Instanz gewonnen“.

VON -REW-


03 · 10 · 09



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