Vor dem Amtsgericht

Mutter (40) drohte: „Ich stecke das Haus an“

Neuenkirchen. Eine 40-jährige Türkin wurde am Dienstag vor dem Amtsgericht Rheine wegen Bedrohung zu einer Geldstrafe von 700 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft warf der Frau die Bedrohung der Pflegefamilie ihrer Kinder in Neuenkirchen vor. Dort soll sie vor der Tür gerufen haben, dass sie das Haus anzünden werde, wenn sie ihre Tochter nicht sehen könne.

Die vierfache Mutter bestritt die Drohung mit den Worten: „Das ist Lüge, das ist mein einziges Wort dazu,“ aber die mehrfach vorbestrafte Frau, sprach noch viele Worte und unterbrach mehrfach das Gericht, obwohl Richter Langhans ihr ein Ordnungsgeld androhte. „Ich habe noch nie ein Haus angezündet, nicht einmal mein eigenes,“ wehrte sie sich gegen den Tatvorwurf.


Vier Kinder der geschiedenen Frau leben in Pflegefamilien in Rheine und Umgebung, eine Tochter in Neuenkirchen. „Es ist mein gutes Recht, meine Kinder zu sehen. Die lasse ich nicht vom Jugendamt klauen.“ Ihre Tochter hätte an dem Tag Geburtstag gehabt. Die Pflegemutter aus Neuenkirchen berichtete als Zeugin, dass die Angeklagte mit ihrer Freundin am 15. November 2008 vor ihrem Haus erschien und die Herausgabe ihrer Tochter verlangt hätte. „Sie haben meine Tochter, rücken Sie die heraus,“ habe sie gefordert. Als die Pflegemutter das verneinte, habe sie sich auf die Mauer von Nachbarn gesetzt und in deutsch und türkisch über ihre Familie hergezogen. Dabei habe sie sich immer mehr gesteigert und am Ende gedroht: „Ich zünde Ihnen das Haus an.“ Die Zeugin habe die Drohung in dem Augenblick ernst genommen. Sie habe dann die Polizei benachrichtigt, daraufhin seien die Frau und ihre Freundin gegangen. Danach habe sie nichts mehr von ihr gehört. Das Gericht hatte keine Zweifel an der Richtigkeit ihrer Angaben.

Von Beginn der Verhandlung an wirkte die Angeklagten aus Rheine aggressiv und verlangte einen Dolmetscher. Der Strafrichter unterhielt sich mühelos mit ihr auf Deutsch und befragte sie nach dem Grund ihres Verlangens - sie lebt seit 1980 in Deutschland. „Seit Jahren spreche ich deutsch, werde aber nicht verstanden, deswegen habe ich meine Kinder nicht bei mir.“ Richter Langhans diktierte für das Protokoll: „Das Gericht hat keine Probleme, sich mit der Angeklagten auf Deutsch zu unterhalten.“

VON MONIKA KOCH


24 · 06 · 09





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