Krematorium-Urteil: Kläger will Einäschern stoppen


Der Kläger will nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes den Betrieb des Krematoriums stoppen.
Der Kläger will nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes den Betrieb des Krematoriums stoppen.
(dpa)


Dülmen. Andries Broekhuijsen lässt keine Zweifel aufkommen. Nach dem für ihn positiven Richterspruch aus Leipzig (DZ berichtete) ist er bereit, weiter für sein Anliegen zu kämpfen. „Wir werden jetzt genau schauen, wie es am Krematorium weitergeht. Ich erwarte, dass die Hallen leer gefahren werden und der Betrieb dann eingestellt wird.“ Schließlich haben die fünf Berufsrichter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Baugenehmigung der Stadt Dülmen für die Feuerbestattungsanlage aufgehoben. „Und damit ist auch die Betriebserlaubnis futsch“, ist sich Broekhuijsen sicher. Der Nachbar will erreichen, „dass die Öfen abgeschaltet werden“. Notfalls will er dies gerichtlich durchsetzen. „Die Zeit, dass wir mit Transparenten über die Straße gezogen sind, ist vorbei.“

Der Kläger berichtet im DZ-Gespräch aber auch, dass sich sein primäres Ziel, das Krematorium im Dernekamp zu verhindern beziehungsweise zu beseitigen, im Laufe der Jahre gewandelt habe. „Wir wollten zuletzt eine Grundsatz-Entscheidung - und wir sind in unserer Meinung bestätigt worden, dass ein Krematorium in einem Gewerbegebiet nichts zu suchen hat.“ Krematoriums-Betreiber Bernd Leichtweis hingegen sieht die Sache locker. „Natürlich haben einige Bestatter angerufen, weil sie wissen wollten, wie es nun weitergeht“, gesteht er. „Wir werden aber auch weiterhin Aufträge annehmen.“ Er sieht jetzt die Stadt in der Pflicht. „Ich habe eine rechtskräftige Baugenehmigung in der Hand.“ Daher habe er auch seine sieben Mitarbeiter beruhigen können. Arbeit gebe es genug: „Wir sind kurz vor der 18000. Einäscherung. Im vergangenen Jahr waren es genau 6452.“ Täglich würden rund 35 Leichnam-Verbrennungen durchgeführt.


Stadtsprecherin Nina Wischeloh wollte gestern keine Aussage treffen, wie sich die Stadt positionieren wird. „Wir müssen jetzt die schriftliche Urteilsbegründung aus Leipzig abwarten“, warb sie um Verständnis. „Ich denke, dass wir in der kommenden Woche etwas zum weiteren Verfahren und der Betriebserlaubnis sagen können.“
Im Rat der Stadt Dülmen haben die Erste Beigeordnete Christa Krollzig und Stadtbaurat Clemens A. Leushacke das Urteil am Donnerstagabend kommentiert.

„Wir haben unsere Entscheidung nach bestem Wissen und Gewissen getroffen, und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat uns deshalb sehr überrascht“, steht Krollzig zu dem im Dernekamp betriebenen Krematorium. Alle Aspekte, so erklärte sie in der Stadtverordnetenversammlung, die das Bundesverwaltungsgericht geprüft habe, seien bereits in den Vorinstanzen geprüft worden. Hier hatte die Stadt den Rechtsstreit jeweils gewinnen können. „In Hintergrundgesprächen versicherten uns auch die zuständigen Richter am Bundesverwaltungsgericht, dass unsere Lösung gebietsverträglich ist und wir das Gebot der Rücksichtnahme nicht verletzt haben.“ Die Dülmener Lösung sei geradezu als „optimal“ eingestuft worden. Das Bundesverwaltungsgericht habe jedoch ein Grundsatzurteil gefällt, das sich in der Argumentation ganz vom Dülmener Einzelfall löse.

„Wir werden nun an den Bebauungsplan gehen müssen“, erklärte Krollzig vor der Lokalpolitik. Für Stadtbaurat Leushacke ist das Urteil noch aus einem ganz anderen Grund überraschend: Mit der Begründung, dass sich das werktätige Treiben in einem Gewerbegebiet nicht mit dem Bedürfnis der Hinterbliebenen nach einem würdigen Umfeld vertrage, dürften auch Bestattungsunternehmen nicht in Gewerbegebieten angesiedelt bleiben. „Bei vielen Bestattungsunternehmen gibt es zum Ruheraum noch eine eigene Kapelle.“

VON JÜRGEN PRIMUS UND MARKUS MICHALAK


03 · 02 · 12



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