Coesfeld/Münster. Beinahe schmächtig wirkt der Angeklagte in seinem viel zu großen gemusterten Strickpullover, als er gestern Morgen im Gerichtssaal auf der Anklagebank Platz nimmt und den Blick hin und her schwenkt: vom locker besetzten Zuschauerraum im Landgericht Münster zum Richtertisch, wo sich die Prozessbeteiligten schon vor dem offiziellen Beginn der Verhandlung zum Gespräch versammelt haben. Das ist ungewöhnlich. Der Grund wird weniger später klar: Der Verteidiger des 52-jährigen des Totschlags angeklagten Coesfelders sieht sich nicht ausreichend informiert: "Ich habe viel zu spät Akteneinsicht erhalten", sagt er der Richterin. "Deshalb konnte ich mich nicht angemessen vorbereiten", gibt er an und beantragt die Aussetzung des Verfahrens. Den Antrag zieht er später zurück, als die 2. Große Strafkammer entscheidet, die Hauptverhandlung bis zum 23. Februar zu unterbrechen. Bis dahin soll er die noch fehlenden Akten durchgearbeitet haben.
Immerhin kommt die Staatsanwältin noch dazu, die Anklageschrift zu verlesen: Danach soll der 52-Jährige, der in der Eschstraße in Coesfeld wohnte, am 8. August vergangenen Jahres sein Opfer, einen Nachbarn, durch einen Stich in den Unterbauch getötet haben. Wie es in der Anklageschrift heißt, habe der Täter, gegen 19.30 Uhr Bier kaufen gehen wollen. In der Tasche habe er ein Klappmesser mit einer neun Zentimeter langen Klinge gehabt. Das unbewaffnete Opfer habe ihn an der Schulter gefasst, möglicherweise habe der jüngere Mann den Täter schlagen wollen. Der sei zunächst ausgewichen, einen Schritt zurück getreten und habe dann seinem Opfer mit dem Messer in den linken Unterbauch gestochen. An dieser Wunde sei der Mann innerhalb kurzer Zeit verblutet. "Der Angeklagte ist kein Mörder, aber er hat den Tod seines Opfers zumindest billigend in Kauf genommen", so die Staatsanwältin. Weitere Details über die beiden Männer und über den Tathergang sollen an den folgenden Verhandlungstagen zur Sprache kommen.