Vergewaltigung oder „Racheakt“ ?

Ascheberg - Es gibt Momente in denen gefragt wird, wie kann das geschehen? Einen solchen Moment gab es am Donnerstag unter den Zuhörern im Prozess vor dem Landgericht, wo sich ein 59-jähriger Familienvater aus Ascheberg wegen Vergewaltigung seiner zur Tatzeit 16-Jahre alten, leiblichen Tochter zu verantworten hatte. 14 Jahre nach der möglichen Tat, könnte die Vergangenheit den Mann wieder einholen.

Neben diesem schweren Tatvorwurf fallen weitere Anklagen - in denen es um Verstoß gegen das Waffengesetz, Trunkenheit im Straßenverkehr, Bedrohung und Körperverletzung geht - „kaum“ ins Gewicht. Aber gerade diese zusammenhängenden Vorfälle brachten den Stein für den Vorwurf der Vergewaltigung ins Rollen.


Demnach soll sich der Angeklagte im Februar unter Alkoholeinwirkung ans Steuer seines Wagens gesetzt haben. Er fuhr zur Arbeitsstelle seines bis dahin ihm unbekannt gebliebenen Schwiegersohnes. Er stellte den Mann wegen einer angeblich hohen Geldforderung zur Rede. Dabei soll er den 30-Jährigen mit einer Schreckschusswaffe gedroht haben, alle umzubringen - seine Kinder seien „Bastarde“. Dann soll er dem Mann mehrfach mit der Waffe gegen den Kopf geschlagen haben.

Nachdem der Vorfall angezeigt worden war, durchsuchte die Polizei das Haus des Angeklagten in Anwesenheit der heute 30 Jahre alten Tochter auf Waffen. Beim Blick in ihr einstiges Schlafzimmer, kamen ihr die schrecklichen Erinnerungen hoch: Zwischen August und Dezember 1996, soll sich ihr Vater im abgedunkelten Zimmer zu ihr ins Bett gelegt und sie vergewaltigt haben. „Er hat mir meinen Mund zugehalten. Ich sollte mich nicht bewegen, sonst würde er mich umbringen“, so die Tochter. In der Folgezeit habe ihr Vater so getan, als sei nichts gewesen. Jahrelang hatte die 30-Jährige - eigenen Angaben zufolge - aus Angst vor den Drohungen ihres Vaters geschwiegen und entschieden, nichts zu sagen.

„Ich habe das nicht gemacht. Ich habe sie nicht angefasst“, erklärte der Angeklagte. Er sehe den Vorwurf als Racheakt, weil das von ihm geforderte Geld nicht geflossen sei. Äußerlich „unberührt“ wies der Angeklagte zudem alle wesentlichen Tatvorwürfe zurück. Das änderte sich auch nicht, als der Schwiegersohn ihn erneut belastete. Dem gegenüber gab die Schwester der 30-Jährigen an, dass diese nach der Attacke auf ihren Ehemann gesagt und gewollt habe, dass ihr Vater bestraft werde. Wenn nicht, dann auf einem anderen Weg. Mit ihren Eltern war sich die 32-jährige Zeugin einig, dass der Vergewaltigungsvorwurf nicht stimmen könne.



30 · 09 · 10





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