Körperverletzung: NPD-Chef muss 900 Euro blechen

-and- Bocholt/Kreis Borken. Der NPD-Kreisvorsitzende und drei weitere Gesinnungsgenossen aus dem rechten Lager auf der Anklagebank, verstärkte Polizeipräsenz im und vor dem Gerichtssaal 112 im Bocholter Amtsgericht. Das Urteil: Das Jugendschöffengericht verhängte gestern Geldstrafen wegen „vorsätzlicher Körperverletzung“. Der NPD-Kreisvorsitzende muss 900 Euro in die Staatskasse zahlen.

Und darum ging es: Am 12. April vergangenen Jahres war ein NPD-Infostand in der Bocholter Innenstadt offenbar mit Eiern beworfen worden, vermutlich von einem Parkdeck eines angrenzenden Warenhauses aus. Die vier Angeklagten aus Bocholt und Wesel, zwischen 20 und 45 Jahren alt, sollen daraufhin aufs Parkdeck hoch gestürmt und drei junge Männer, die sie als die Eierwerfer vermuteten, in eine Schlägerei und Rangelei verwickelt haben. Nach eigenem Bekunden wollten die drei Gegendemonstranten von oben Anti-NPD-Flyer auf die Fußgängerzone werfen; in der Nähe hatte sich eine Bürgerbewegung versammelt, um gegen die NPD zu demonstrieren.


Am Ende von zwei Verhandlungstagen und zahlreichen Zeugenvernehmungen blieb gestern vieles unklar, auch, wer die Eier geworfen hatte. Selbst die Staatsanwaltschaft musste die Anklage herunterfahren: aus ursprünglicher gefährlicher Körperverletzung, die bis in eine mehrjährige Freiheitsstrafe hätte münden können, wurde einfache Körperverletzung. Der Vertreter der Anklagebehörde hatte Geldstrafen zwischen 400 und 900 Euro gefordert. Dem schloss sich das Gericht an. Drei Beschuldigte waren bereits wegen anderer Delikte vorbestraft; der NPD-Vorsitzende machte 2008 Bekanntschaft mit der Justiz, als er wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und versuchten Diebstahls aufgefallen war.

Der Verteidiger der Angelklagten hatte auf Freispruch plädiert. Eine Beleidigung eines der Beschuldigten sei allerdings einzuräumen: Der hatte offensichtlich einem Bocholter Pressefotografen gedroht, ihn vom zweiten Stock des Parkplatzhauses zu werfen. Dafür hatte sich der Angeklagte, gegen den auch in einem anderen Verfahren verhandelt wurde, in der Verhandlung entschuldigt.



06 · 02 · 09




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