Neuneinhalb Jahre Haft für Sexualtäter

Heiden/Bocholt (and). Körperverletzung, schwerer sexueller Missbrauch, Vergewaltigung in zwei Fällen - und unermessliches psychisches Leid, das Kindern angetan worden sei.

Neun Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe und Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - dieses Urteil sprach gestern Nachmittag die Große Jugendkammer des Landgerichts Münster beim Amtsgericht Bocholt gegen einen 28-jährigen Bocholter.


Der Bocholter hatte nach Feststellung des Gerichts Kinder in Heiden (im April vorigen Jahres) und Bocholt zwischen 2003 und 2008 körperlich und sexuell belästigt und missbraucht.

Von den ihm von der Anklage zur Last gelegten zwölf Fällen kamen sechs zur Verurteilung.

Der Mann habe Kinder missbraucht, um sie willfährig zu machen - und schwer bedroht. So hat er laut Gericht in einem Fall in Bocholt gedroht, wenn sie nicht machten, was er wolle, würde er sie „von oben bis unten mit einem Messer aufschlitzen“.

Der Angeklagte sei seit Jahren gestört gewesen, hatte ein Sachverständiger geurteilt, und weitere „rechtswürdige Taten wären zu erwarten gewesen“.

Mit dem Urteil, das revisionsfähig ist, sei zwar „ein juristischer Schlussstrich gezogen“, sagte der Richter gestern Nachmittag.

Doch das Leid von Kindern und Eltern ginge weiter: Ein Mädchen hatte sich nach Aussage der Kammer versucht umzubringen. Eine andere Familie habe den Wohnort Bocholt verlassen. Der Richter lobte die jungen Geschädigten und deren Eltern, dass sie trotz allem vor Gericht ausgesagt hätten: „Alle Achtung, was die Kinder hier geleistet haben. Die Kammer zieht den Hut.“



11 · 02 · 09




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