Forderungen im Anflug


Zurzeit rollen keine Privatflieger über die Star- und Landebahn des Flughafens Twente. Wenn hier aber wieder Betrieb sein sollte, möchte die Stadt Gronau nicht von negativen Begleiterscheinungen wie Lärm und Abgasen belastet werden.Foto:
Zurzeit rollen keine Privatflieger über die Star- und Landebahn des Flughafens Twente. Wenn hier aber wieder Betrieb sein sollte, möchte die Stadt Gronau nicht von negativen Begleiterscheinungen wie Lärm und Abgasen belastet werden.Foto:
(Klaus Wiedau)


Gronau/Enschede - Noch hat das eigentliche Verfahren zur Reaktivierung des Flughafens Twente für die zivile Nutzung nicht begonnen. Aber auch schon im Vorfeld ist die Stadt aufgerufen, eine Stellungnahme abzugeben.

Hintergrund: Die Provinz Overijssel und die Stadt Enschede - die gemeinsam den Kooperationsverband „Area Development Twente“ bilden - haben beim zuständigen niederländischen Ministerium für Infrastruktur und Umwelt ihre Planungen für den Flughafen Twente in den Ring geworfen, in dem sie einen Antrag auf Erlass einer Flughafenverordnung gestellt haben. Im Zug des damit beginnenden Verfahrens muss eine sogenannte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erfolgen. In einer Vorstufe wird dabei zunächst der Umfang und der Detaillierungsgrad dieser Untersuchung festgelegt - und genau dazu kann sich auch die Stadt Gronau jetzt äußern.


Rüdiger Bartels (GAL) schlug in diesem Zusammenhang vor, die niederländischen Genehmigungsbehörden aufzufordern, Aussagen zur grundsätzlichen Notwendigkeit des Flughafens zu machen. Schließlich sei die Untersuchung der sogenannten Null-Variante (Was passiert, wenn das Projekt nicht realisiert wird?) im Zuge von Umweltverträglichkeitsprüfungen durchaus üblich.

Der Rat folgte dem Vorschlag am Ende einstimmig. Parallel zur Prüfung der Null-Variante werden die Genehmigungsbehörden aufgefordert, „sicherzustellen, dass mögliche Auswirkungen des Flughafenbetriebes auf die Stadt Gronau (Lärm und Schadstoffe) im Rahmen der projektbezogenen Umweltverträglichkeitsprüfung zu untersuchen und darzustellen sind“. Im Übrigen will sich die Stadt weitergehende Stellungnahmen im weiteren Zulassungs- und Genehmigungsverfahren ausdrücklich vorbehalten.

VON KLAUS WIEDAU, GRONAU


21 · 10 · 11




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