Gronau/Münster - Mit großer Erleichterung nahm gestern ein 42-jähriger Mann aus Gronau das Urteil der 1. Großen Strafkammer am Landgericht Münster entgegen. Das Gericht hat die von der Staatsanwaltschaft Münster geforderte nachträgliche Anordnung einer Sicherungsverwahrung für den mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter abgelehnt.
Der 42-Jährige war wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern im Jahre 2003 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden war. Der Mann mit einer ausgeprägten pädophilen Neigung hatte sich wiederholt und in laufender Bewährung an zahlreichen Jungen vergangen. Die Staatsanwaltschaft führte aus, dass ein während der Haft eingeholtes Gutachten zu dem Schluss kommt, bei dem Mann seien nach seiner bevorstehenden Entlassung am 11. August 2010 weitere erhebliche Straftaten zu befürchten.







