Sexualstraftäter kommt frei

Gronau/Münster - Mit großer Erleichterung nahm gestern ein 42-jähriger Mann aus Gronau das Urteil der 1. Großen Strafkammer am Landgericht Münster entgegen. Das Gericht hat die von der Staatsanwaltschaft Münster geforderte nachträgliche Anordnung einer Sicherungsverwahrung für den mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter abgelehnt.

Der 42-Jährige war wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern im Jahre 2003 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden war. Der Mann mit einer ausgeprägten pädophilen Neigung hatte sich wiederholt und in laufender Bewährung an zahlreichen Jungen vergangen. Die Staatsanwaltschaft führte aus, dass ein während der Haft eingeholtes Gutachten zu dem Schluss kommt, bei dem Mann seien nach seiner bevorstehenden Entlassung am 11. August 2010 weitere erhebliche Straftaten zu befürchten.


Die Richter in Münster waren anderer Meinung. Ausschlaggebend für ihre Entscheidung waren mehrere Gründe. Wie der Vorsitzende ausführte, müssten neue Tatsachen vorliegen, die bei der damaligen Verurteilung nicht bekannt waren. Die Sicherungsverwahrung sei 2003 zwar erörtert, aber nicht angeordnet worden, weil die Richter von der Therapiewilligkeit des Angeklagten überzeugt waren und ihn zunächst in die Psychiatrie schickten.

Es gebe jedenfalls keine neuen Tatsachen. Alles sei gleich geblieben. Der Häftling nehme laut Zeugenaussagen regelmäßig seine Medikamente, besuche einen Psychologen und nehme an Gesprächen teil. Bei seiner Verurteilung seien die damaligen Prozessbeteiligten davon überzeugt gewesen, dass der seinerzeit 34-Jährige zunächst in der Psychiatrie besser aufgehoben sei. Daher bestehe auch für den Mann ein Vertrauensschutz. Man könne jetzt nicht durch die Hintertür kommen und alles ändern wollen. Hinzu komme, dass die neue Rechtsprechung die Regelung der nachträglichen Sicherungsverwahrung stark einschränke.

Der Richter gab dem 42-Jährigen allerdings mahnende Worte mit auf den Weg. So müsse er nach seiner Entlassung seine Auflagen erfüllen und unter Kontrolle seine Medikamente nehmen. Das werde sicher regelmäßig kontrolliert werden. Sollte es zu neuen Straftaten kommen, sei jedenfalls „Feierabend“. Dann drohe eine erneute Inhaftierung und ganz gewiss die Sicherungsverwahrung.

VON GÜNTER WEBER, MÜNSTER


21 · 06 · 10





TOP ARTIKEL
Topartikel Icon
TERMINSUCHE


Zeitraum:
von Kalender

Fehler: Kein kein gültiges Datum !
Format: dd mm yyyy
bis Kalender
Rubrik:
LENZ-RADIO.DE
Neues Webradio digital serviert auf www.lenzradio.de
FAHRPLAN-AUSKUNFT
von:
Haltestelle Str./Nr.
nach:
Haltestelle Str./Nr.


© Ahlener Zeitung - Alle Rechte vorbehalten 2012

Impressum | Datenschutz | AGB | Sitemap
Media-Daten | Netiquette