Heiden (rpl). „Schlichten statt richten“: Seit mehr als 180 Jahren gibt es in Deutschland - und zuvor in Preußen - das amtliche „Schiedsverfahren“: eine Möglichkeit, Streitigkeiten, die sonst vielleicht vor Gericht enden würden, auch ohne Richter rechtlich verbindlich beizulegen.
Die ausgleichende Kraft in diesem Schlichtungsverfahren ist der „Schiedsmann“ - der in Heiden eine „Schiedsfrau“ ist: Wer in der Düwelsteengemeinde Streit mit seinem Nachbarn hat, sich von jemandem beleidigt oder bedroht fühlt oder eine streitige Geldforderung von bis zu 600 Euro klären möchte, kann statt zum Amtsgericht auch zu Agnes Nienhoff gehen.