Dichtheitsprüfung

NRW lockert „Kanal-TÜV“


(Foto: Colourbox)
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Düsseldorf - Für Hausbesitzer in Nordrhein-Westfalen wird es nun ernst: Die verpflichtende Überprüfung von Abwasserrohren bis 2015 soll nach landesweit einheitlichen Kriterien durchgeführt werden. SPD, Grüne und CDU haben sich in Düsseldorf auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt, wonach es mustergültige Prüfbescheinigungen geben wird.

Die Einstufung der Schäden soll in allen Orten gleich gehandhabt werden. Während leichte Schäden als Bagatellen behandelt und nicht repariert werden sollen, gilt dann für mittelschwere Schäden eine Frist von fünf Jahren, in denen sie behoben werden müssen. Nur die schweren Fälle erfordern Sofortmaßnahmen.



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Die Pläne des Landes sind vor allem bei Hausbesitzern stark umstritten: Einige Betroffene haben wegen langer Grundleitungen mit fünfstelligen Sanierungskosten zu rechnen. Unter anderem im Münsterland haben sich bereits mehrere Bürgerinitiativen gegründet, die sich gegen die Dichtheitsprüfung wehren. Sie seien „sinnlos, teuer und überflüssig“, behauptet Bernd Ahlers, Vorsitzender einer Bürgerinitiative aus Nordwalde. Das Land Niedersachsen hat auf ähnliche Proteste der Bürger reagiert und den „Kanal-TÜV“ ausgesetzt.

Der umweltpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, André Stinka, lobte die gestern für NRW gefundene Lösung hingegen als vertretbar. „Wichtig ist für mich der Gewässerschutz.“ Im Antrag der drei Fraktionen heißt es dazu: „Die hohen Anforderungen an den Grundwasserschutz können nur mit einem funktionstüchtigen Kanalnetz erfüllt werden.“

Geplant ist nun die Überarbeitung der Mustersatzung für die Kommunen, die Regelungen für die „schonendste Art der Dichtheitsprüfung“ vorsieht. Insbesondere für alte Hausanschlüsse spielt das eine Rolle. Unklar ist noch, ob Kommunen weiterhin die Möglichkeit haben werden, den Beginn der Prüfung per Satzung bis 2023 hinauszuzögern.



07 · 06 · 11



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