Münster - Als das Kölner Landgericht vor knapp zwei Wochen entschieden hatte, dass Westlotto keine Sportwetten an Hartz-IV-Empfänger vermitteln darf, durften sich die Betreiber privater Wettbuden noch ins Fäustchen lachen. Geklagt hatte ein Vermittler von Sportwetten mit Sitz auf Malta, der seine Dienste auch in Deutschland feilbietet.
Gestern hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster die Karten neu gemischt. Die Richter kassierten zwar nicht das umstrittene Urteil aus Köln, stellten aber in mehreren Eilentscheidungen grundsätzlich klar, dass private Wettbüros in NRW illegal sind und von den Ordnungsämtern geschlossen werden dürfen. Begründung: Die Wettbüros vermitteln Sportwetten an Unternehmen im Ausland. Laut Glücksspielstaatsvertrag dürfen jedoch nur die Bundesländer, namentlich die Lottogesellschaften mit ihren Annahmestellen, Sportwetten anbieten. Wegen der unklaren Rechtsprechung war in einigen Städten ein regelrechter Wildwuchs entstanden. Während einzelne Kommunen rigoros gegen die Wettbüros vorgegangen waren, hatten andere den Spielbuden freien Lauf gelassen.