NRW macht kurzen Prozess


Das OVG in Münster hat privaten Wettanbietern einen Dämpfer erteilt. Foto:
Das OVG in Münster hat privaten Wettanbietern einen Dämpfer erteilt. Foto:
(Imago)


Münster - Als das Kölner Landgericht vor knapp zwei Wochen entschieden hatte, dass Westlotto keine Sportwetten an Hartz-IV-Empfänger vermitteln darf, durften sich die Betreiber privater Wettbuden noch ins Fäustchen lachen. Geklagt hatte ein Vermittler von Sportwetten mit Sitz auf Malta, der seine Dienste auch in Deutschland feilbietet.

Gestern hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster die Karten neu gemischt. Die Richter kassierten zwar nicht das umstrittene Urteil aus Köln, stellten aber in mehreren Eilentscheidungen grundsätzlich klar, dass private Wettbüros in NRW illegal sind und von den Ordnungsämtern geschlossen werden dürfen. Begründung: Die Wettbüros vermitteln Sportwetten an Unternehmen im Ausland. Laut Glücksspielstaatsvertrag dürfen jedoch nur die Bundesländer, namentlich die Lottogesellschaften mit ihren Annahmestellen, Sportwetten anbieten. Wegen der unklaren Rechtsprechung war in einigen Städten ein regelrechter Wildwuchs entstanden. Während einzelne Kommunen rigoros gegen die Wettbüros vorgegangen waren, hatten andere den Spielbuden freien Lauf gelassen.


Die Richter aus Münster sind mit ihrem Urteil auf einer Linie mit dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Dort hatte der Erste Senat in der vergangenen Woche entschieden, dass auch das Veranstalten von Sportwetten im Internet grundsätzlich illegal ist. Geklagt hatte dort der private Wettanbieter „bwin“. Sowohl die Richter in Münster als auch die Robenträger in Karlsruhe ließen jedoch bewusst offen, ob das deutsche Monopol mit dem Europarecht vereinbar ist.

Die Richter am OVG bemängelten zudem, dass die privaten Anbieter sich nicht an gesetzliche Bestimmungen zur Wettabgabe halten würden. In der Praxis werde vielfach gegen das Verbot verstoßen, Sportwetten während der laufenden Veranstaltung abzuschließen. Fachleute sprechen von sogenannten „Live-Wetten“.

VON ANDREAS FIER, MÜNSTER


24 · 03 · 11



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