Fußballtor erschlug Zwölfjährigen

Staatsanwaltschaft legt Unfall zu den Akten


An dieser Stelle ist der Unfall passiert.Foto:
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(dp)


Nottuln - Die Staatsanwaltschaft Münster will das Verfahren zum tödlichen Unfall eines Jungen auf dem Sportplatz im Nottulner Ortsteil Darup vor einem Jahr zu den Akten legen. Das hat Oberstaatsanwalt Wolfgang Schweer gestern auf Anfrage unserer Zeitung bestätigt.

Dem zuständigen Gemeindemitarbeiter habe kein Fehlverhalten nachgewiesen werden können, hieß es. „Wer die Verankerung des Tors vor dem Unfall im Juni vergangenen Jahres gelöst hat, konnten wir nicht ermitteln“, erklärte Schweer weiter.


Der Mann habe die Anlage im Februar ordnungsgemäß kontrolliert. Danach hätten ihm nach Erkenntnis der Staatsanwaltschaft keine Informationen über mögliche Veränderungen vorgelegen, die Veranlassung für eine erneute Überprüfung hätten geben können.

Schweer bestätigte, dass die Eltern des damals Zwölfjährigen über einen Anwalt Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt hätten. „Sollten sich in der noch ausstehenden Begründung neue Hinweise ergeben, würden wir die Ermittlungen wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung wieder aufnehmen“, kündigte der Oberstaatsanwalt ein.

Der tödlich verunglückte Junge war damals aus Nottuln nach Darup gekommen, um mit Freunden in dem Ortsteil zu spielen. Als sie auf dem Sportplatz waren, sollen sich zwei Kinder an das Tor gehängt und geschaukelt haben. Dabei sei das Tor umgekippt, hieß es.

Ein Kind konnte wohl noch zur Seite springen, während der Zwölfjährige es nicht mehr geschafft hatte und von dem Tor erschlagen wurde. Alle Reanimationsversuche vor Ort und im Coesfelder Krankenhaus waren anschließend erfolglos.

Das furchtbare Unglück hatte damals in der Gemeinde Fassungslosigkeit und Bestürzung ausgelöst. Ein geplantes Familienfest war wegen der Tragödie abgesagt, der Veranstaltungsort fürs jährliche Schützenfest verlegt worden.

VON STEFAN WERDING, MÜNSTER


30 · 06 · 11



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