Urteil im "Feuerlöscherprozess" ist rechtskräftig


Aus der achten Etage wurden Einsatzkräfte der Feuerwehr mit einem Feuerlöscher bespüht, die leere Flasche warf eine seinerzeit 17-Jährige über die Brüstung.
Aus der achten Etage wurden Einsatzkräfte der Feuerwehr mit einem Feuerlöscher bespüht, die leere Flasche warf eine seinerzeit 17-Jährige über die Brüstung.
(Foto: Matthias Ahlke)


Münster - Das Urteil im sogenannten „Feuerlöscherprozess“ ist rechtskräftig. In dem Verfahren gegen vier Jugendliche bzw. Heranwachsende, die vom Landgericht Münster im Mai dieses Jahres verurteilt worden sind, weil sie vom Balkon in der achten Etage ihres Wohnhauses in Münster-Kinderhaus Einkaufswagen und Feuerlöscher auf Passanten und Feuerwehrmänner geworfen hatten, hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Revisionen der beiden Hauptangeklagten am 6. Oktober 2009 als unbegründet verworfen.

Das Urteil ist damit rechtskräftig. Dies teilte am Montag das Landgericht Münster mit.


Die heute 18 und 20 Jahre alten Frauen waren durch Urteil der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts unter anderem wegen versuchten Mordes zu Jugendstrafen von drei Jahren bzw. drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.



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